Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Erbschaftsteuer; | Ausgleichszahlung an Schlusserben wegen Schenkung des durch Berliner Testament gebundenen Erblassers (§ 3 ErbStG 1974)
Der Erwerb des Schlusserben eines gemeinschaftlichen Testaments i. S. des § 2269 Abs. 1 BGB (sog. Berliner Testament) aufgrund eines Anspruchs nach § 2287 BGB gegen den vom letztversterbenden Ehegatten in der Absicht Beschenkten, den Schlusserben zu benachteiligen, unterliegt gem. § 3 Abs. 2 Nr. 7 ErbStG 1974 der ErbSt (). Der Besteuerung steht nicht entgegen, wenn über den Anspruch nach § 2287 i. V. mit § 812 BGB ein Vergleich geschlossen wird. Das Tatbestandsmerkmal ,,Vertragserbe'' umschreibt nicht nur die durch Erbvertrag als Erben eingesetzten Personen i. S. von § 1941 Abs. 2 BGB. Vielmehr erfasst § 3 Abs. 2 Nr. 7 ErbStG 1974 den gesamten zivilrechtlichen Anwendungsbereich des § 2287 BGB mit der Folge, dass jeder Erbe, der gegen benachteiligende Schenkungen eines durch einen Erbvertrag oder durch wechselbezügliche Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament g...