Inländischer Wohnsitz eines sich im Ausland befindlichen Kindes
Leitsatz
Ist ein Kind dessen Eltern ihren Wohnsitz im Inland haben, auf Druck der Ausländerbehörde wieder in das bisheriges Heimatland zurückgekehrt und ist nicht absehbar, ob und wann die Ausländerbehörde einer Visumserteilung für das Kind zustimmen wird, liegt kein inländischer Wohnsitz des Kindes vor.
Das Gericht hat bei der Entscheidung über das Vorliegen eines inländischen Wohnsitzes des Kindes nicht zu prüfen, ob die Bedenken der Ausländerbehörde in Bezug auf die Wiedereinreise des Kindes berechtigt sind. Maßgebend ist nur, ob auf Grund der tatsächlichen Umstände eine alsbaldige Rückkehr des Kindes im Inland nicht zu erwarten ist.
Fundstelle(n): FAAAB-42303
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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 16.11.2004 - 3 K 3457/03
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