Aufteilung der Steuerschuld bei geändertem Steuerbescheid
Leitsatz
1. Führt bei zusammenveranlagten Ehegatten eine Änderungsveranlagung zu einer Mehrsteuer, weil die negativen Einkünfte des Ehemannes geringer festgesetzt werden, ist bei Aufteilung der Steuerschuld nach §§ 268 ff. AO der resultierende Mehrbetrag entsprechend dem allgemeinen Aufteilungsschlüssel des § 270 Satz 1 AO von der Ehefrau zutragen.
2. Die Anwendung der Sonderregelung des § 273 Abs. 1 AO setzt voraus, dass sich bei einer solchen Vergleichsrechnung wenigstens für einen der beiden Ehepartner ein fiktive Steuermehrbetrag durch einen beigetrennter Änderungsveranlagung von ihm erstmals oder höher zu versteuerndes Einkommen ergibt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 329 EFG 2005 S. 329 Nr. 5 LAAAB-42301
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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 21.09.2004 - 10 K 3853/03
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