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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 5 K 1519/02 EFG 2005 S. 36

Gesetze: AO § 233aAO § 237EStG § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG § 11 Abs. 2EStG § 12 Nr. 3

Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Aufhebung des § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG

Leitsatz

Die rückwirkende Aufhebung des § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG ist nicht verfassungswidrig, da es sich zum Einen um eine zulässig unechte Rückwirkung handelt und zum Anderen die Norm keine Vertrauensgrundlage für Dispositionen des Steuerpflichtigen schuf, sondern die Zinsen nach § 233a AO und § 237a AO Kraft Gesetzes entstehen.

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 36
EFG 2005 S. 36 Nr. 1
OAAAB-42297

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 26.04.2004 - 5 K 1519/02

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