Erstattung von Sonderausgaben; fehlende Verrechnungsmöglichkeit im Erstattungsjahr als rückwirkendes Ereignis
Leitsatz
1. Ein sog. Kirchensteuererstattungsüberhang ist durch Abzug von der Kirchensteuerschuld des ursprünglichen Zahlungsjahres im Wege der Änderung des betreffenden Einkommensteuerbescheides nach § 175 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AO auszugleichen.
2. Kommt es zu Erstattungen für verschiedene Veranlagungszeiträume, ist ein nach Verrechnung mit der im Erstattungsjahr gezahlten Kirchensteuer verbleibender Überhang den Veranlagungszeiträumen im Verhältnis der Erstattungen zuzuordnen.
3. Die hiervon abweichende Verrechnung des gesamten Erstattungsüberhangs mit der Kirchensteuer nur eines der Veranlagungszeiträume verstößt gegen die steuersystematisch richtige Korrektur und ist auch unter Praktikabilitätsgesichtspunkten nicht zulässig.
Fundstelle(n): TAAAB-42265
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 27.10.2004 - I 290/04
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.