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Arbeitsförderung; | Beschäftigungsförderungsgesetz 1994
Das Beschäftigungsförderungsgesetz 1994 (BeschfG 1994) v. ist im BGBl I S. 1786 verkündet worden und am in Kraft getreten. Durch das Gesetz wird nunmehr auch die private Arbeitsvermittlung zulässig, soweit der Antragsteller die erforderliche Eignung und Zuverlässigkeit besitzt, in geordneten Vermögensverhältnissen lebt und über angemessene Geschäftsräume verfügt. Die Möglichkeit zum Abschluß befristeter Arbeitsverträge nach dem BeschFG 1985 wird bis zum Jahre 2000 verlängert.