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Bilanzierung | Aufwendungen zur Einführung eines neuen Softwaresystems
Mit Verfügung v. - S 2172 - 6 - St 211 hat die OFD Magdeburg zur bilanzsteuerrechtlichen Beurteilung von Aufwendungen zur Einführung eines neuen Softwaresystems Stellung genommen. Es handelt sich dabei um Aufwendungen für Software, bestehend aus einzelnen problemlos erweiterbaren Modulen, EDV-Beratung für das Festlegen der Arbeitsabläufe und Verfahren zur Einführung des EDV-Systems, Anpassung der Software an die individuellen Bedürfnisse und Strukturen des Unternehmens (Implementierung) und Schulung der Anwender. Als Anschaffungskosten sind die Erwerbskosten der Software oder die Aufwendungen für die Übertragung der Nutzungsrechte des Programms (Lizenzrechte) zu bilanzieren. Die Aufwendungen für EDV-Beratung, Implementierung sowie Schulungsmaßnahmen zählen zu den Anschaffungsnebenkosten u...