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Abgabenordnung | Keine Vollstreckungskosten bei unrichtiger Sachbehandlung
Dem NWB OAAAB-42219 sind folgende Leitsätze vorangestellt: (1) Von einer unrichtigen Sachbehandlung nach § 346 Abs. 1 AO ist dann auszugehen, wenn sich die Vollstreckungsmaßnahme unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalls im Zeitpunkt ihrer Vornahme durch die Finanzbehörde dadurch als offensichtlich fehlerhaft erweist, dass die rechtlichen Voraussetzungen für ihre Durchführung nicht vorliegen oder dass die Grenzen des der Finanzbehörde zustehenden Ermessens deutlich überschritten worden sind. (2) Nach Ablehnung des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung ist die Finanzbehörde grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, dem Vollstreckungsschuldner vor Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen eine bis zu sechs Wochen zu bemessende Frist einzuräumen, um ihm d...