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Anwendung des RVG auf die steuerberatenden Berufe
Ein Günstigkeitsvergleich zwischen StBGebV und RVG
Zum ist das Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts in Kraft getreten. Die BRAGO wurde durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgelöst. Gleichzeitig wurden zahlreiche weitere Gesetze geändert, wobei es sich teilweise um Änderungen der Verweisungen – eben jetzt auf das RVG – handelt und z. T. auch um wesentliche Änderungen, wie z. B. im Gerichtskostengesetz (GKG) oder der Kostenordnung (KostO). Auch die Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) gehört dazu. Nach § 45 StBGebV sind die Vorschriften des RVG u. a. sinngemäß auf die Vergütung des Steuerberaters in Verfahren vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit anzuwenden.
I. Einleitung
Der Gesetzgeber hat sich im RVG nicht darauf beschränkt, die Paragraphen des bisherigen Gesetzes – der BRAGO – zu ändern und neu zu strukturieren. Vielmehr ist ein völlig neues Gesetz in Kraft getreten. Viele bisherige BRAGO-Paragraphen bestehen zwar fort, ausnahmslos jedoch in erheblich modifizierter Form. Im Gegensatz zur BRAGO gliedert sich das RVG in einen Paragraphen-Teil (61 Paragraphen) und in ein Vergütungsverzeichnis (VV) mit über 250 einzelnen Gebühren- und Auslagentatbeständen (vgl. dazu Burhoff, NWB F. 30 S. 1477 ff.). Dieses Vergütungsverzeichnis ähnelt dem Kostenverzeichn...