BMF - IV C 1 - S 2401 - 33/04 IV C 3 - S 2256 - 265/04

Jahresbescheinigung über Kapitalerträge und Veräußerungsgeschäfte aus Finanzanlagen nach § 24c EStG

Bezug:

Bezug: (BStBl 2004 I S. 854)

Für die Bescheinigung über Kapitalerträge und Veräußerungsgeschäfte aus Finanzanlagen nach § 24c EStG ist das mit o.a. vorgeschriebene amtliche Muster zu verwenden.

Ergänzend zu den in dem BMF-Schreiben enthaltenen Regelungen ist im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder bei der Ausstellung der Jahresbescheinigung Folgendes zu beachten:

Umfang der zu bescheinigenden Angaben

Auf die Darstellung nicht benötigter Spalten kann nicht verzichtet werden.

Ergänzende Angaben

Sofern der Bescheinigung weitere Erläuterungen beigefügt werden sollen, können diese auf demselben Blatt im Anschluss an die amtlichen Hinweise gemacht werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Trennung von dem amtlichen Teil deutlich gekennzeichnet wird (z.B. durch einen Trennungsstrich und der nachfolgenden Überschrift „Hinweis” bzw. der nachfolgenden Verwendung des Institutslogos).

Eine Ergänzung des amtlichen Teils durch Fußnoten ist nicht zulässig.

BMF v. - IV C 1 - S 2401 - 33/04IV C 3 - S 2256 - 265/04

Fundstelle(n):
WAAAB-42157