Rückwirkende Aufhebung der Kindergeldfestsetzung wegen Grenzbetragsüberschreitung
Leitsatz
1) Beim Jahresgrenzbetrag nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG liegt ein rückwirkendes Ereignis in dem tatsächlichen Bezug von Einkünften, die den Jahresgrenzbetrag überschreiten. Dies kann erst nach Ablauf des Jahres abschließend geprüft werden.
2) Eine Aufhebung des Kindergeldbescheids gem. § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO ist auch dann möglich, wenn schon bei seinem Erlass die Einkunftsprognose der Kindergeldkasse ergibt, dass der Grenzbetrag überschritten wird, weil das Kind seine Ausbildung beendet und danach ein höheres Einkommen erzielen wird (Abweichung von , EFG 2000, 272 und )
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 415 EFG 2005 S. 415 Nr. 6 JAAAB-42089
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