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FG Münster Urteil v. - 11 K 4399/03 E,G EFG 2005 S. 263

Gesetze: EStG § 4 Abs 4a

Betriebsausgaben:

Gewinnbegriff bei der Schuldzinsabzugsbegrenzung des § 4 Abs. 4a EStG

Leitsatz

1) Bei der Berechung der Abzugsbeschränkung für Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG ist der "Gewinn" unter Berücksichtigung von gewinnmindernden Abschreibungen oder Rücklagen zu ermitteln.

2) Gegen § 4 Abs. 4a EStG bestehen wegen seiner Typisierung des Hinzurechnungsbetrages keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 263
EFG 2005 S. 263 Nr. 4
PAAAB-42087

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FG Münster, Urteil v. 06.08.2004 - 11 K 4399/03 E,G

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