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Die betriebsbedingte Kündigung
Die wichtigsten Fallgestaltungen aus der Praxis
Die Mehrzahl der in Deutschland ausgesprochenen Kündigungen wird mit dringenden betrieblichen Erfordernissen begründet. Trotz einer höchstrichterlichen Rechtsprechung, die der unternehmerischen Entscheidung einen überragend hohen Stellenwert einräumt, ist eine solche Kündigung in vielen Fällen vor dem Arbeitsgericht schwer durchzusetzen. Der „Teufel” steckt auch hier im Detail, so dass es einer sehr präzisen und mitunter auch langfristigen Vorbereitung der Kündigung bedarf. Im Prozess muss dann der Sachvortrag des Arbeitgebers den hohen Anforderungen der Rechtsprechung genügen. Der Gesetzgeber hat zum Änderungen in diesem Bereich vorgenommen, die zu einem Großteil in der Wiedereinführung der bis 1998 geltenden Rechtslage bestanden und die betriebsbedingte Kündigung erleichtern sollen. Dabei wurde die Sozialauswahl dadurch erleichtert, dass dabei nur noch vier Kriterien, nämlich Lebensalter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung zu berücksichtigen sind. S. 276
I. Voraussetzungen der betriebsbedingten Kündigung
Grundsätzlich sind bei der betriebsbedingten Kündigung drei Stufen zu unterscheiden:
Es muss ein betriebliches Erfor...