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NWB Nr. 4 vom Seite 241 Fach 2 Seite 8619

Zustellungsfehler im Steuerverfahren

Rechtsbehelfsfrist läuft auch ohne erneuten Zustellungsversuch

Marius F. Schumann

Durch das Zustellungsreformgesetz wurde das Zustellungsrecht für das gerichtliche Verfahren aller Gerichtszweige vereinheitlicht und die Möglichkeit der Heilung von Zustellungsmängeln erweitert. Nach § 53 Abs. 2 FGO richtet sich die Amtszustellung durch das Finanzgericht seitdem nicht mehr nach dem VwZG, sondern nach den §§ 166 ff. ZPO. Zustellungen der Finanzbehörden erfolgen dagegen weiterhin nach dem VwZG. Die Heilung von Zustellungsmängeln bestimmt sich im Falle gerichtlicher Zustellungen somit nach § 189 ZPO, im Falle der Zustellung durch die Finanzbehörden dagegen nach § 9 VwZG. Dies hat zur Folge, dass ein Zustellungsmangel einer förmlich zugestellten Einspruchsentscheidung auch ohne erneute Zustellung geheilt werden kann.

I. Zustellungsfiktion

§ 9 VwZG fingiert im Falle einer eigentlich wegen Verletzung zwingender Zustellungsnormen unwirksamen Zustellung eines Verwaltungsakts dessen Wirksamkeit auf den Zeitpunkt, in dem der Empfangsberechtigte das Schriftstück nachweislich erhalten hat. Dies setzt nach Vorstellung des Gesetzgebers den Zustellungswillen der Behörde, tatsächlichen Zugang beim Adressaten und die Nachweisbarkeit des Zeitpunkts des Zugangs voraus.

II. Unterscheidung Zustellung und Bekanntgabe

Dabei ist zu beachten, dass Zustel...

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