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Arbeitsrecht | Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung der Arbeitnehmerüberlassung
Durch das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. wurde das Recht der Arbeitnehmerüberlassung teilweise neu konzipiert. Danach ist der Verleihunternehmer verpflichtet, dem Leiharbeitnehmer die wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts vergleichbarer Stammarbeitnehmer im Entleiherbetrieb zu gewähren. Den Tarifvertragsparteien der Leiharbeitsbranche wird jedoch das Recht eingeräumt, durch Tarifvertrag von diesen Vorgaben abzuweichen. Außerdem können im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags die nicht tarifgebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung der tariflichen Regelungen vereinbaren. Abweichende einzelvertragliche Vereinbarungen sind jedoch unwirksam. Die hiergegen eingelegten Verfassungsbeschwerden von Verleihunternehmen und ...