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Lohnsteuer | Rückerstattung von Fahrtkosten als Arbeitslohn
Die OFD Koblenz hat in einer Kurzinformation v. - S 2351 A zu der Frage Stellung genommen, ob die Rückerstattung von Fahrtkosten als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu behandeln ist. In den Fällen, in denen Arbeitnehmer für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte öffentliche Verkehrsmittel benutzen, kommt es gelegentlich zur Rückgabe von Fahrausweisen und zur (teilweisen) Rückerstattung von bereits gezahlten Fahrpreisen an die Arbeitnehmer. Erfolgt die Rückerstattung des Fahrpreises in einem anderen Kalenderjahr als die Zahlung des Kaufpreises, ergibt sich die Frage, wie dieser Rückfluss steuerlich zu beurteilen ist. Mit der Rückerstattung eines Teils des bereits gezahlten Fahrpreises werden Werbungskosten des Arbeitnehmers rückgängig gemacht. Die BFH-Rechtsprechung behandelt Rückflüsse...BStBl 2000 II S. 197BStBl 2004 I S. 173