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Abgabenrecht | Amtshilfe zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der französischen Republik
Das NWB NAAAB-40809 gemäß § 1a Abs. 4 EG-Amtshilfegesetz den Finanzämtern der Länder Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und des Saarlandes mit Wirkung ab die Aufgaben einer zuständigen Behörde i. S. des Art. 1 Abs. 4 der Richtlinie 77/799/EWG für den Auskunftsaustausch mit den Steuerbehörden der französischen Interrégion Est im Bereich der Steuern vom Einkommen und Vermögen übertragen. Anwendungsbereich und Umfang der Delegation ergeben sich aus den Art. 1 bis 3 der als Anlage dem BMF-Schreiben beigefügten Absprache mit dem französischen Ministerium für Wirtschaft, Finanzen und Industrie v. .