Spätere Inanspruchnahme der Sonderabschreibung nach § 4 Fördergebietsgesetz (FördG) durch den Veräußerer als auf die Veranlagung
des Erwerbers rückwirkendes Ereignis
Leitsatz
Beantragt der Veräußerer eines im Beitrittsgebiet gelegenen Grundstücks später nachträglich selbst die Sonderabschreibung
nach § 4 FördG für das verkaufte Objekt, so stellt das für den bestandskräftig gewordenen Einkommensteuerbescheid des Erwerbers,
in dem diesem die Sonderabschreibung nach § 4 FördG gewährt worden war, ein rückwirkendes Ereignis dar, das das FA zu einer
Änderung nach § 175 AO und zu einer Versagung der Sonderabschreibung berechtigt. Das gilt auch dann, wenn der Verkäufer die
Sonderabschreibung rechtswidrig in Anspruch genommen haben sollte.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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