Freistellung vom Steuerabzug für beschränkt steuerpflichtige Künstler
Leitsatz
1) Gegen die Aufhebung eines Freistellungsbescheides kann Aussetzung der Vollziehung beantragt werden, weil hierin ein vollziehbarer
Verwaltungsakt zu erblicken ist. Der Vergütungsschuldner hat dabei auch ein Rechtsschutzinteresse, solange seine Inanspruchnahme
als Haftender nicht ausgeschlossen ist.
2) Die Freistellung eines inländischen Vergütungsschuldners von dem Steuerabzug für Darbietungen ausländischer Künstler in
Deutschland setzt voraus, dass die dem Steuerabzug unterliegenden Einkünfte nach einem DBA in Deutschland nicht besteuert
werden. Für Großbritannien gilt dies, sofern die Einkünfte einem in Großbritannien im steuerlichen Sinne ansässigen Unternehmen
als gewerbliche Gewinne zuzurechnen sind, ohne dass eine Betriebsstätte dieses Unternehmens in Deutschland tätig würde.
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