Gründungskosten einer (kapital)vermögensverwaltenden KG sind keine Werbungskosten der KG
Leitsatz
1) Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten für Kapitaleinkunftsquellen gehören nicht zu den abziehbaren Werbungskosten bei
den Kapitaleinkünften. Das entspricht im Gegensatz zu den Betriebsausgaben bei den Gewinneinkünften dem Grundsatz der Unbeachtlichkeit
von Wertänderungen des Privatvermögens, hier des Wertverlusts durch Kosten der Umschichtung.
2) Zu den abziehbaren Werbungskosten bei Kapitaleinkünften gehören Absetzungen für Abnutzung allein von abnutzbaren Wirtschaftsgütern.
Gründungskosten einer vermögensverwaltenden KG hängen nicht mit solchen abnutzbaren Wirtschaftsgütern zusammen und sind daher
nicht abziehbar.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 433 EFG 2005 S. 433 Nr. 6 MAAAB-41842
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.