Werbungskostenabzug bei Lehrer: Gemischte Aufwendungen, Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen, sog. Tutandenbetreuung u.a.
Leitsatz
Aufwendungen eines Lehrers für den Besuch kultureller Veranstaltungen mit einzelnen Schülern im Rahmen einer sog. Tutandenbetreuung
fallen – im Unterschied zu den Kosten für die Teilnahme an vergleichbaren Klassenfahrten – mangels eindeutigen beruflichen
Charakters unter das Aufteilungs- und Abzugsverbot.
Gleiches gilt bzgl. der Kosten für die Unterbringung einer Gastlehrerin in der Privatwohnung des Steuerpflichtigen, durch
die deren Mitwirkung an Theateraufführungen seiner Schüler ermöglicht werden sollte.
Der Werbungskostenabzug für Präsente und Bewirtung kommt nur bei Arbeitnehmern mit erfolgsabhängigen variablen Bezügen in
Betracht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DAAAB-41832
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 05.11.2002 - 16 K 3607/01 E
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