Keine Teilkindergeldregelung bei ausländischen Leistungen
Leitsatz
Ein deutscher Staatsangehöriger, der aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses in Schweden von der dortigen Familienkasse
Kindergeld bezieht, hat keinen Anspruch auf Fortzahlung des deutschen Kindergelds. Dies gilt auch für den den schwedischen
Kindergeldsatz übersteigenden Teilbetrag.
Die innerstaatliche Ausschluss- und Teilkindergeldregelung bei Gewährung kindbezogener Leistungen im Ausland entspricht damit
im Ergebnis der Konkurrenzregelung des Gemeinschaftsrechts, die auf dem Ausschließlichkeits- und Beschäftigungslandprinzip
basiert.
Die innerstaatliche Ausschlussregelung genügt dem Gebot der Verschonung des Familienexistenzminimums und beruht auf sachgerechter
Differenzierung i.S.d. Gleichheitssatzes.
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 548 EFG 2005 S. 548 Nr. 7 TAAAB-41831
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 11.11.2004 - 15 K 3659/03 Kg