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BBK 2/2005 S. 4466

Vertrauensschutzregelung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

(1) Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen muss der Unternehmer gem. (BFH/NV 2005 S. 81) durch Belege nachweisen, dass er oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördert oder versendet hat. Die Frage, ob der Unternehmer die Unrichtigkeit der Angaben des Abnehmers auch bei Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht erkennen konnte, stellt sich erst dann, wenn der Unternehmer seinen Nachweispflichten nach §§ 17a ff. UStDV vollständig nachgekommen ist. Die in der Rechnung aufgeführte USt-IDNr. des angeblichen Leistungsempfängers ist nicht unrichtig, wenn sie diesem erteilt worden ist. Es stellt sich dann auch nicht die Frage, ob der gute Glaube an die Richtigkeit der aufzuzeichnenden USt-IDNr. nach § 6a Abs. 4 UStG geschützt wird. (2) Di...

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