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Steuerberaterprüfung: Anfechtung von Prüfungsentscheidungen
Verwaltungsinternes Überdenkungsverfahren und gerichtliche Überprüfung
„Steuerberater fallen immer häufiger durch die Prüfung” titelte unlängst etwas ungenau die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ v. ). Die Durchfallquote in der Prüfung 2003/2004 ist bundesweit auf 58,8 Prozent gestiegen – damit bestand nicht einmal jeder zweite Prüfling die Anforderungen. Bei nicht bestandener Prüfung kann der durchgefallene Kandidat ein Überdenkungsverfahren nach § 29 DVStB beantragen und/oder die Prüfungsbewertung gerichtlich überprüfen lassen.
I. Die Steuerberaterprüfung in Zahlen
Die Zahl der Prüfungsbewerber, die an der bundesweit jährlich einmal stattfindenden Steuerberaterprüfung teilnehmen, hat sich in den vergangenen 20 Jahren nahezu verfünffacht. An der Steuerberaterprüfung 1983/84 haben 1 364 Kandidaten teilgenommen; im Prüfungstermin 2003/04 waren es 6 489. In diesem Zeitraum ist auch die Durchfallquote von 39,00 % (1983/84) auf 58,80 % (2003/2004) angestiegen. Im Mittel der zurückliegenden zehn Jahre beträgt die Durchfallquote 52,81 %.
Diese hohe Durchfallsquote soll allerdings für sich genommen keinen Anlass geben, eine angegriffene Prüfungsentscheidung als rechtswidrig zu beanstanden (, BFH/NV 2000 S. 755). ...