§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 und 3 EStG enthält keine Regelung zu der Frage, ob eine private PKW-Nutzung stattfindet oder nicht.
Die Vorschrift regelt nur, mit welchem Wert die private PKW-Nutzung anzusetzen ist. Ob eine private PKW-Nutzung vorliegt,
ist nach allgemeinen Grundsätzen festzustellen.
Aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung kann im Einzelfall nach den Regeln des Anscheinsbeweises davon auszugehen sein, dass
betriebliche PKW auch privat genutzt werden, und zwar auch dann, wenn die private Nutzung arbeitsvertraglich untersagt ist,
das Verbot aber weder durch die Führung von Fahrtenbüchern noch ansonsten vom Arbeitgeber überwacht wird.
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 270 EFG 2005 S. 270 Nr. 4 MAAAB-41709
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FG des Saarlandes, Urteil v. 07.12.2004 - 1 K 312/00
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