Gegenwertzahlungen an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) als lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn
Leitsatz
Sog. „Gegenwertzahlungen”, die ein Arbeitgeber nach seinem Ausscheiden aus der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
(VBL) an diese dafür zahlt, dass die VBL verpflichtet bleibt, Leistungsansprüche der bei ihr versicherten Rentnerinnen und
Rentner sowie deren Hinterbliebenen (sog. Versorgungsrenten) weiter zu erfüllen und Zahlungen auf Grund unverfallbar gewordener
Anwartschaften nach Eintritt des Versicherungsfalles zu leisten (sog. Versicherungsrenten), sind lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 345 EFG 2005 S. 345 Nr. 5 DAAAB-41696
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