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FG München Urteil v. - 8 K 1587/03 EFG 2005 S. 345

Gesetze: EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1, LStDV § 2 Abs. 2 Nr. 3

Gegenwertzahlungen an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) als lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn

Leitsatz

Sog. „Gegenwertzahlungen”, die ein Arbeitgeber nach seinem Ausscheiden aus der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) an diese dafür zahlt, dass die VBL verpflichtet bleibt, Leistungsansprüche der bei ihr versicherten Rentnerinnen und Rentner sowie deren Hinterbliebenen (sog. Versorgungsrenten) weiter zu erfüllen und Zahlungen auf Grund unverfallbar gewordener Anwartschaften nach Eintritt des Versicherungsfalles zu leisten (sog. Versicherungsrenten), sind lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 345
EFG 2005 S. 345 Nr. 5
DAAAB-41696

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FG München, Urteil v. 29.10.2004 - 8 K 1587/03

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