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BVerwG 01.03.1994 7 B 151/93
Vermögensgesetz; | Untätigkeitsklage im Recht der offenen Vermögensfragen (§ 37 VermG)
§ 37 Abs. 1 VermG , der die Zulässigkeit des Gerichtsweges gegen einen Widerspruchsbescheid bzw. bei Ausschluß des Widerspruchsverfahrens nach § 36 Abs. 4 VermG regelt, schließt eine Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO nicht aus ().