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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - VI 181/02 EFG 2005 S. 804

Gesetze: GewStG § 28, GewStG § 30, AO § 12

Zerlegung des einheitlichen Gewerbesteuermessbetrages bei mehrgemeindlicher Betriebsstätte

Leitsatz

Ein unterirdischer, auf natürliche Weise entstandener Gasspeicher kann in Verbindung mit oberirdischen Anlagen eine mehrgemeindliche Betriebsstätte darstellen. Die Gemeinde, in der sich nur der unterirdische Teil der Betriebsstätte befindet, ist an der Zerlegung des einheitlichen Gewerbesteuermessbetrages zu beteiligen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 804
EFG 2005 S. 804 Nr. 10
GAAAB-41682

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 01.10.2004 - VI 181/02

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