Kindergeldanspruch für volljährigen, über 27 Jahre alten, zu 80 % behinderten Sohn mit Studienabschluss
Kindergeld
Leitsatz
Der volljährige, aufgrund einer Nierenerkrankung bzw. -transplantation und der damit verbundenen Medikamenteneinnahme und
Nebenfolgen zu 100 bzw. nunmehr zu 80 % behinderte, körperlich nur eingeschränkt, geistig aber voll leistungsfähige Sohn ist
nicht wegen seiner Behinderung außerstande, sich selbst zu unterhalten, wenn er u.a. in der Lage war, einen Magisterstudiengang
erfolgreich abzuschließen und in verschiedenen Bereichen wissenschaftlich zu arbeiten, und wenn seine geringen Einkünfte nach
Abschluss des Studiums nach dem Gesamtbild der Verhältnisse nicht auf die Behinderung, sondern vielmehr auf die Ausbildung
in allgemein weniger gefragten Fächern (hier: Germanistik und Ethnologie) sowie auf die allgemein schwierige Wirtschafts-
und Arbeitsmarktslage zurückzuführen sind.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 285 EFG 2005 S. 285 Nr. 4 LAAAB-41650
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 14.10.2004 - 3 K 87/00
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