Hinzurechnung von Pachtzinsen gemäß § 8 Nr. 7 S. 2 GewStG wegen Verpachtung eines Betriebs im Rahmen einer Betriebsaufspaltung
Zurechnung des im Laufe der Pachtzeit neu gebildeten Geschäftswerts
Arbeitsverhältnisse mit Betriebs-Gesellschaft
Fortsetzung der Verpachtung des ganzen Betriebs bei nicht die Betriebsgrundstücke umfassender Einbringung des Besitzunternehmens
in eine KG
Gewerbesteuermessbeträge 1989 bis 1996
Leitsatz
1. Der Annahme der Verpachtung eines ganzen Betriebs i.S. des § 8 Nr. 7 S. 2 GewStG im Rahmen einer Betriebsaufspaltung steht
weder entgegen, dass sich im Verlauf der Pachtzeit aufgrund der wirtschaftlichen und betrieblichen Entwicklungen der bisherige
Geschäftswert verflüchtigt und ein neuer Geschäftswert entsteht, weil auch dieser dem Verpächter zuzuordnen ist, noch der
Umstand, dass die Arbeitsverhältnisse während des Bestehens des Pachtverhältnisses mit der Betriebsgesellschaft bestehen.
2. Wird das im Ganzen verpachtete und als Einzelunternehmen geführte Besitzunternehmen gegen Einlage der beweglichen Wirtschaftsgüter
in eine KG eingebracht und werden die im Eigentum des bisherigen Einzelunternehmers und nunmehrigen Gesellschafters verbleibenden
Betriebsgrundstücke nicht unmittelbar an die Betriebs-GmbH vermietet, sondern unentgeltlich als Gesellschafterbeitrag der
Besitz-KG zur Verfügung gestellt, ändert sich nichts an der Verpachtung eines ganzen Betriebs i.S. des § 8 Nr. 7 S. 2 GewStG.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 468 EFG 2005 S. 468 Nr. 6 EAAAB-41648
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 30.09.2004 - 10 K 258/01
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