Schenkungsweise Abtretung öffentlich-rechtlicher Ansprüche auf Rückübereignung von Grundstücken nach dem VermG
Bewertung und Entstehung des Rückforderungsanspruchs
Besteuerungsrecht für die im Herbst 1990 ausgeführte Schenkung
Schenkungsteuer
Leitsatz
1. Für die Bewertung von Rückübertragungsansprüchen nach dem VermG finden die Rechtsgrundsätze zur Bewertung von Sachleistungsansprüchen
(mit dem gemeinen Wert) Anwendung (Entgegen z.B. – 8 – St 43). Ein öffentlich-rechtlicher,
auf Verschaffung des Eigentums gerichteter Anspruch ist im Hinblick auf die Bewertung nicht anders zu beurteilen, als ein
zivilrechtlicher Eigentumsverschaffungsanspruch.
2. Der Restitutionsanspruch ist ein mit Inkrafttreten des VermG (am ) in der Hand des Berechtigten bereits entstandener
und damit gegenwärtiger Anspruch.
3. Haben sowohl der Schenker des öffentlich-rechtlichen Anspruchs auf Rückübertragung eines in den neuen Bundesländern gelegenen
Grundstücks nach dem VermG als auch der Bereicherte im Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung im Herbst 1990 ihren Wohnsitz
in den alten Bundesländern, unterliegt die Schenkung dem ErbStG 1974.
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 369 EFG 2005 S. 369 Nr. 5 AAAAB-41645
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 24.10.2003 - 9 K 8/99
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