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BAG 19.04.1994 9 AZR 713/92

Urlaubsrecht; | Urlaubsentgelt für eine Reinigungskraft während der Schulferien

Vereinbaren Arbeitsvertragsparteien, daß sich die Arbeitspflicht einer Arbeitnehmerin im Reinigungsdienst auf die Schultage und die während der Ferienzeit anfallende sog. Grundreinigung beschränkt, so kann der Arbeitnehmerin in der übrigen Ferienzeit kein Urlaub gewährt werden. Die Arbeitnehmerin hat während dieser Zeit keinen Anspruch auf Urlaubsentgelt ().

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