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Abgrenzung eines Darlehens zur stillen Gesellschaft / Beteiligung an einem Schneeballsystem
Das , hat entschieden, dass bei Kapitalüberlassung mit Vereinbarung einer festen Verzinsung kein stilles Gesellschaftsverhältnis, sondern – ungeachtet der Bezeichnung – ein Darlehensverhältnis vorliegt, das zu Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG führt. Zahlungen, die einem Anleger als Entgelt für die Kapitalüberlassung auf seinem Bankkonto gutgeschrieben werden, sind ihm auch dann zugeflossen und führen zu Einkünften aus Kapitalvermögen, wenn der Schuldner die Zahlungen nicht aus erwirtschafteten Mitteln leistet, sondern im Rahmen eines Schneeballsystems Geldbeträge von Investoren dazu verwendet, alte Schulden abzudecken und Renditen auszuzahlen.