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Gewinnerzielungsabsicht bei gewerblicher Ferienhausvermietung
Die Beurteilung, ob eine gewerbliche Ferienhausvermietung mit Gewinnerzielungsabsicht (§ 15 Abs. 2 EStG) ausgeübt wird, richtet sich ausschließlich nach den in H 134b EStH dargestellten Grundsätzen. Danach ist die Gewinnerzielungsabsicht das Streben nach Betriebsvermögensmehrung in Gestalt eines Totalgewinns. Hierunter ist das positive Gesamtergebnis des Betriebs von der Gründung bis zur Veräußerung, Aufgabe oder Liquidation zu verstehen. Somit ist auch ein evtl. Gewinn aus der Veräußerung der Ferienwohnung bei der Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht zu berücksichtigen ( B/2-2 - 132/2004 - S 2240).