Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verlustabzug des Erben
Der XI. Senat des den Großen Senat des BFH angerufen, um klären zu lassen, ob der Erbe einen vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlust bei seiner eigenen Veranlagung zur Einkommensteuer geltend machen kann. Bisher ist dies nach der Rechtsprechung des BFH möglich. Der XI. Senat ist der Auffassung, dass die dogmatischen und systematischen Einwände gegen den Übergang der Verlustabzugsmöglichkeit auf den Erben jedoch zu schwerwiegend sind, um die bisherige Rechtsprechung aufrechterhalten zu können. Sie stelle eine Durchbrechung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes dar, dass nur derjenige Steuerpflichtige Aufwendungen und Verluste steuermindernd geltend machen kann, der sie getragen hat und dessen Leistungsfähigkeit dadurch eingeschränkt ist.