Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Ermittlung der Höhe einer Überentnahme
Eine privat veranlasste Erhöhung des Schuldsaldos auf einem gemischten Kontokorrentkonto ist bei der Ermittlung der Entnahmen i. S. von § 4 Abs. 4a EStG zu berücksichtigen und führt zu einer Erhöhung der Überentnahmen. Die hiervon abweichende Berechnung von privaten Schuldzinsanteilen nach der Zinsstaffelmethode ist gegenüber der Vorschrift des § 4 Abs. 4a EStG nachrangig ().