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BBV 1/2005 S. 4
Ermittlung der Höhe einer Überentnahme
Eine privat veranlasste Erhöhung des Schuldsaldos auf einem gemischten Kontokorrentkonto ist bei der Ermittlung der Entnahmen i. S. von § 4 Abs. 4a EStG zu berücksichtigen und führt zu einer Erhöhung der Überentnahmen. Die hiervon abweichende Berechnung von privaten Schuldzinsanteilen nach der Zinsstaffelmethode ist gegenüber der Vorschrift des § 4 Abs. 4a EStG nachrangig ().