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Spontanauskunft an US-Finanzverwaltung über Verkauf von Anteilen an US-Gesellschaft
Der Finanzverwaltung ist es nach dem im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes zu untersagen, im Interesse einer möglichst effektiven Besteuerung „auf Vorrat” Spontanauskünfte an US-amerikanische Steuerbehörden zu erteilen. Der Vortrag, infolge einer Auskunftserteilung drohe die Verletzung des Steuergeheimnisses, reicht zur Annahme eines Anordnungsgrundes aus.