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Grunderwerbsteuer | Feststellung der Besteuerungsgrundlagen nach § 17 Abs. 3 GrEStG bei Anteilsvereinigung
Das NWB OAAAB-40531 ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Bei der gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen nach § 17 Abs. 3 GrEStG (i. d. F. bis ) erfolgt die Feststellung der als Bemessungsgrundlage anzusetzenden Werte nach § 8 Abs. 2 Satz 1 GrEStG i. V. mit § 138 Abs. 2 und 3 BewG in einem verselbständigten Feststellungsverfahren. Innerhalb dieses zweistufigen Feststellungsverfahrens entfaltet der den Grundbesitz- oder Grundstückswert feststellende Bescheid im Umfang des ihm zugewiesenen Regelungsbereichs Bindungswirkung für den Bescheid nach § 17 Abs. 3 GrEStG. (2) § 17 Abs. 3 GrEStG lässt die sachliche und örtliche Zuständigkeit des Lagefinanzamts für die gesonderte Feststellung des Grundbesitz- oder Grundstückswerts unberührt.