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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 6 K 138/02

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2, KStG

Private Pkw-Nutzung als verdeckte Gewinnausschüttung bei fehlender vertraglicher Regelung

Leitsatz

  1. Zu den Voraussetzungen einer verdeckten Gewinnausschüttung.

  2. Der Abschluss einer Rückdeckungsversicherung ist nur Indiz für die Ernstlichkeit einer Pensionszusage; darüber hinaus hat sie im Rahmen des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG keine Bedeutung.

  3. Die unentgeltliche Überlassung eines Pkw zu privaten Fahrten stellt grundsätzlich die Zuwendung eines lohnsteuerpflichtigen Vorteils im Rahmen des Dienstvertrages dar.

  4. Der Nutzungswert der privaten Pkw-Nutzung kann eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellen. Wird dem Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft als nahe stehender Person einer beherrschenden Gesellschafterin die Pkw-Nutzung unentgeltlich zugewandt, ohne dass hier für eine vertragliche Verpflichtung der Gesellschaft besteht, weil es insoweit an einer vertraglichen Regelung fehlt, beruht die Zuwendung auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage.

Fundstelle(n):
DStRE 2005 S. 161 Nr. 3
TAAAB-41416

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 09.12.2003 - 6 K 138/02

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