Überschusserzielungsabsicht bei der Vermietung einer Wohnung an eine Hotel-Betriebsgesellschaft mit vorbehaltener Selbstnutzung
Leitsatz
Die Vermietung eines Hotelappartements einschließlich des Tiefgaragenstellplatzes an die Betriebsgesellschaft des Hotels
ist i.d.R. eine vermögensverwaltende Tätigkeit.
Hat sich der Stpfl. in dem Mietvertrag mit der Betriebsgesellschaft die Selbstnutzung der Wohnung vorbehalten, gelten die
Grundsätze der BFH-Rspr. zu auf Dauer angelegter Vermietungstätigkeit nicht.
Es kommt insoweit nicht darauf an, ob das Appartement tatsächlich selbst genutzt worden ist oder nicht.
Behält sich der Stpfl. die Wohnung auch zur privaten Nutzung vor, lässt dieser Umstand darauf schließen, dass Werbungskosten-Überschüsse
auch aus privaten Motiven in Kauf genommen werden. Die Überschusserzielungsabsicht ist daher anhand einer Prognose zu überprüfen.
Der Prognosezeitraum ist typisierend mit 30 Jahren zu Grunde zu legen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): UAAAB-41407
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Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 11.09.2003 - 16 K 14353/00
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