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Pflegeversicherung | Verkündung des Kinder-Berücksichtigungsgesetzes
Das Gesetz zur Berücksichtigung von Kindererziehung im Beitragsrecht der sozialen Pflegeversicherung (Kinder-Berücksichtigungsgesetz – KiBG) v. ist im BGBl 2004 I S. 3448 verkündet worden und am in Kraft getreten. Das Gesetz bringt eine Beitragssatzerhöhung für kinderlose Versicherte in der sozialen Pflegeversicherung um 0,25 Prozentpunkte. Wir haben darüber ausführlich in NWB F. 27 S. 5933 f. (NWB Nr. 52-53/2004) berichtet.