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Gesetzgebung | Haushaltsbegleitgesetz 2005
Das Haushaltsbegleitgesetz 2005 (HBeglG 2005) v. ist im BGBl 2004 I S. 3702 verkündet worden und am in Kraft getreten. Das Gesetz sieht im Wesentlichen zwei Maßnahmen im Bereich der Landwirtschaft vor: Zum einen wird ein Selbstbehalt von 350 € im Rahmen der Mineralölsteuerbegünstigung für in der Land- und Forstwirtschaft verwendeten Dieselkraftstoff eingeführt. Die Gasölmenge, für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe eine Vergütung der Mineralölsteuer erhalten können, wird je Betrieb auf jährlich 10 000 Liter begrenzt. Zum anderen sieht das Gesetz die Verminderung des Bundeszuschusses zur Krankenversicherung der Landwirte in den Jahren 2005 bis 2008 um jährlich 82 (2005), 84 (2006), 87 (2007) und 91 Mio € (2008) vor. Die Minderungsbeträge sind per Umlage durch die landwirtschaftlichen Krankenkassen ...