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BFH: Haushaltsfreibetrag für 2003 nichtig!
Einspruch auch für Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Betracht ziehen
Mit Urteil v. - VIII R 38/03 NWB FAAAB-36867 vertritt der BFH die Auffassung, dass die Gewährung eines Haushaltsfreibetrags nach § 32 Abs. 7 EStG im Jahr 2003 nur an Nichtverheiratete mit Kindern höchstwahrscheinlich mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig – und nicht lediglich verfassungswidrig – sei. Trotzdem hatte die Klage keinen Erfolg. Allerdings nur, weil bei einer nichtigen Vorschrift der Kläger diese auch nicht für sich in Anspruch nehmen kann. Gegen das Urteil hat der Kläger Verfassungsbeschwerde eingelegt.
1. In ehelicher Gemeinschaft lebende Eltern benachteiligt
Der Haushaltsfreibetrag wurde nach § 32 Abs. 7 EStG nur Alleinerziehenden und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft mit mindestens einem Kind gewährt. Und dies, obwohl das u. a. (BStBl 1999 II S. 182) festgestellt hatte, dass dadurch in ehelicher Gemeinschaft lebende Eltern wegen ihrer Ehe und Familie von dieser Steuerentlastung in verfassungswidriger Weise ausgeschlossen werden. Damit verstieß die Regelung gegen Art. 6 GG (Schutz von Ehe und Familie). Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, bis zum eine Gleichbehandlung verheirateter und nicht verheirateter Eltern herzustellen.