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Melderecht; | Neufassung des Melderechtsrahmengesetzes

Das Melderechtsrahmengesetz (MRRG) v. ist im BGBl I S. 1431 als Neufassung bekannt gemacht worden. Die vorliegende Neufassung gilt seit dem . Die Länder haben ihr Melderecht den Vorschriften dieses Gesetzes innerhalb von zwei Jahren nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes anzupassen.

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