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BBK 1/2005 S. 4464

Kapitalgesellschaft | vGA bei unvollständiger Verbuchung der Betriebseinnahmen

Zuschätzungen aufgrund einer Nachkalkulation bei einer KapGes sind als vGA an die Gesellschafter zu beurteilen, wenn die Nachkalkulation den Schluss zulässt, dass die KapGes Betriebseinnahmen nicht vollständig gebucht hat und diese nicht gebuchten Betriebseinnahmen den Gesellschaftern außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung zugeflossen sind. Lässt sich der Verbleib nicht gebuchter Betriebseinnahmen nicht feststellen, ist im Zweifel davon auszugehen, dass der zusätzliche Gewinn an die Gesellschafter entsprechend ihrer Beteiligungsquote ausgekehrt worden ist. Gem. dem geht nach den Grundsätzen der Beweis-Risiko-Verteilung die Unaufklärbarkeit des Verbleibs zulasten der Gesellschafter.

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