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Umsatzsteuer; | Leistungen eines Unternehmers an nahestehende Personen (§ 10 Abs. 5 UStG)
Die OFD Frankfurt a. M. hält mit ihrer Vfg. v. - S 7208 A - 1/84 - St IV 21 weiterhin an der Auffassung fest, daß bei der Vermietung eines Grundstücks (Grundstücksteils) an eine nahestehende Person gem. § 10 Abs. 5 Nr. 1 UStG mindestens die (anteiligen) Kosten anzusetzen sind, auch wenn ein marktübliches Entgelt gezahlt wird (vgl. ). Nach dem (BStBl I 912) sind solche Kosten nicht in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen, für die der Unternehmer keinen Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen konnte (z. B. die Abschreibung für Abnutzung, wenn der Gegenstand ohne die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs erworben wurde bzw. die Kreditzinsen, für die keine USt zu erheben war). Soweit trotz dieser Änderungen hinsichtlich der Bemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 4 Nr. 2 UStG die Kosten...