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Wichtige Werte in der Sozialversicherung 2005
++ Kernaussagen ++Wie in den Vorjahren hat der Gesetzgeber die Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherung und die Sachbezugswerte für das Kj 2005 angepasst. Besondere Versicherungsgrenzen ergeben sich bei geringfügigen Beschäftigungen und im Niedriglohnsektor.
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++ Kurzgliederung
++ | |||||
I. | Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze
2005• Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und
Pflegeversicherung• EinmalzahlungenBezugsgröße
in der Sozialversicherung | III. | Besondere Versicherungsgrenzen | ||
• | Geringverdiener | ||||
• | Geringfügige Beschäftigung oder
Tätigkeiten | ||||
II. | • | Gleitzone
im Niedriglohnsektor | |||
IV. | Bewertung von Sachbezügen 2005 |
I. Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze 2005
1. Rentenversicherung
1.1 Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt nach § 275c SGB VI für das Kj 2005 62 400 € jährlich und 5 200 € monatlich. Im Beitrittsgebiet betragen die entsprechenden Werte aufgrund des niedrigeren Einkommensniveaus 52 800 € jährlich und 4 400 € monatlich. Sie gelten für alle Arbeitsverhältnisse mit Arbeitgebern in der ehemaligen DDR, aber auch für Zweigniederlassungen und selbständige Betriebsst...