Nachweis der krankheitsbedingten Heimunterbringung eines
Angehörigen als Voraussetzung für den Abzug der Kosten als
außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG
Kosten der Lebensführung
Taschengeldzahlungen
Leitsatz
1. Der Nachweis der krankheits- und
nicht altersbedingten Heimunterbringung eines unterstützten
Angehörigen ist nicht von formalen Kriterien wie der Feststellung einer
Pflegestufe nach § 14 SGB XI oder der Vorlage eines Behindertenausweises
mit den Merkzeichen Bl oder H entsprechend § 65 Abs. 2 EStDV abhängig
(Entgegen dem IV C 4 – S 2284 –
108/02, BStBl I 2002, 270).
2. Aufwendungen für zwei- bis
dreimal im Monat stattfindende Besuchsfahrten bei Zurücklegung einer
Fahrstrecke von 140 km sind seitens des einzigen Kindes nicht als
außergewöhnlich i.S. des § 33 EStG anzusehen und daher nicht
abziehbar.
3. Nach § 33 EStG sind nur die
vom Heim in Rechnung gestellten Unterbringungskosten einschließlich
eventueller Kosten für ärztliche Betreuung und Pflege abziehbar,
nicht dagegen die vom Steuerpflichtigen gegebenenfalls getragenen Kosten der
Lebensführung des Angehörigen. Diese Kosten sind ebenso wie
Taschengeldzahlungen an den Angehörigen nur im Rahmen des § 33a Abs.
1 EStG zu berücksichtigen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 442 EFG 2005 S. 442 Nr. 6 BAAAB-41153
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