Eine Klage allein mit dem Ziel, dass ein im Einkommensteuerbescheid enthaltener Erläuterungstext gestrichen werden soll, in
dem das Finanzamt ankündigt, es werde die zukünftige Anerkennung von Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
als Werbungskosten von der Vorlage von Nachweisen hinsichtlich der tatsächlichen Fahrleistung des Kraftfahrzeuges abhängig
machen, ist unzulässig. Der Steuerpflichtige ist allein durch diesen Hinweis, der keinerlei Regelung im Sinne eines Verwaltungsaktes
trifft, nicht beschwert.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 294 EFG 2005 S. 294 Nr. 4 XAAAB-41150
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