Degressive AfA bei Ausbau des Dachgeschosses zu weiterer Wohnung und Fertigstellung vor Teilungserklärung bzw. Eintragung
des Wohnungseigentums
Leitsatz
Mit dem Ausbau des Dachgeschosses eines rechtlich unaufgeteilten Mehrfamilienhauses zu einer weiteren Wohnung wird auch dann
ein aus dem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang gelöstes neues Wirtschaftsgut hergestellt, für das degressive
AfA in Anspruch genommen werden können, wenn zu diesem Zeitpunkt zwar die Teilungserklärung noch nicht abgegeben und das
Wohnungseigentum noch nicht begründet worden ist, die entsprechende Absicht aber insbesondere durch Anträge bei den zuständigen
Behörden hinreichend dokumentiert wird.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2005 S. 318 Nr. 6 EFG 2005 S. 102 EFG 2005 S. 102 Nr. 2 KÖSDI 2005 S. 14549 Nr. 3 PAAAB-40749
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 01.07.2004 - 16 K 7407/00 E
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